EA Energie + Agrar

Die EA Energie + Agrar bietet ihren Kunden einen umfassenden Service an.


Aufgrund des schnellen und stetigen Wandels in der Landwirtschaft stehen sowohl die Landwirte als auch die Berater vor neuen Herausforderung. Wir erarbeiten und planen gemeinschaftlich mit Ihnen zukunftsorientierte und individuelle Strategien.


Wir unterstützen Sie in den Bereichen der Betriebsprämien, des Nährstoffmanagements, der Vertragsgestaltung als auch bei der Einhaltung der Dokumentationsverpflichtungen und sonstigen Meldepflichten. Vervollständigt wird das Servicepaket mit Beratungen im Ressourcenmanagement (Boden-, Wasser- und Umweltschutz) und bei Bauplanungen.

 

Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch haben, so nehmen Sie bitte jederzeit gerne Kontakt auf.



Leistungen


 Ob Betriebsprämien, Nährstoffbilanzierungen oder Betriebsanalysen vor Ort - wir stehen Ihnen zur Seite. Lesen Sie hier mehr zu unseren Leistungen.. 

Aktuelles

GLÖZ 2 Kulisse - Kohlenstoffreiche Böden


Die Niedersächsische Verordnung zur Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren als Gebietskulisse (sog. GLÖZ 2-Kulisse) wurde am 08.07.2024 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.


Anträge zur Änderung der Gebietskulissen können in 2024 nur bis zum 08. August gestellt werden.

In 2025 erfolgt die Antragstellung zusammen mit dem GAP-Antrag  bis zum 15.05.2025.


Der Landesverband des Landvolk Niedersachsen hat eine Ausführliche und gut erklärte Präsentation erstellt, die wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen:

Praesentation Landvolk Niedersachsen Informationsveranstaltung zur Erstellung von fundierten Einwendungen zur GLÖZ 2-Kulisse

Rote Gebiete

  • Bitte denken Sie daran, dass auf allen Flächen im Roten Gebiet, auf denen im Folgejahr eine Sommerung angebaut werden soll, eine Herbstbegrünung verpflichtend ist, sofern eine Düngung erfolgen soll. Sollten Sie keine Herbstbegrünung geschaffen haben darf im gesamten Folgejahr keine Düngung erfolgen!

GAP 2023

  • GLÖZ 7 Fruchtwechsel auf Ackerland:
    Der Fruchtwechsel soll nun anstatt dem anfangs geplanten jährlichen Wechsel spätestens nach zwei Jahren erfolgen. Ab 2024 soll voraussichtlich zusätlich auf 35% der Ackerfläche ein jährlcher Wechsel erfolgen.
  • GLÖZ 8 Mindestanteil von nicht-produktiven Flächen und LE an Ackerland:
    4% der Ackerfläche sind Still zu legen für 2023 noch einmal modifiezeirt:
    DAs bedeutet ein Anbau von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen (ohne Soja) ist 2023 auf den 4% Brachflächen zulässig
    Ab 2024 besteht die Verpflichtung 4 % des Ackerlandes stillzulegen (gilt nicht für DGL und Dauerkulturen). Ab der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr sind diese Brachen der Selbstbegrünung zu überlassen oder aktiv zu begrünen. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist untersagt. Eine Mindestparzellengröße von 0,1 ha, einschließlich der anliegenden LE ist vorgegeben

N-min Beprobung

  • Flächen, die als rotes Gebiet gekennzeichnet sind, müssen auf Frühjahrs N-min beprobt werden. (Ausgenommen Ackergras, Brachen und Blühflächen)
  • Es können Bewirtschaftungseinheiten gebildet werden, sodass nicht jede Einzelfläche beprobt werden muss. 
  • Die N-min Beprobung kann bei der LUFA in einem Online Kundenportal in Auftrag gegeben werden.


  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Beauftragung im Kundenportal der LUFA Nord-West. Füllen Sie dazu das nachfolgende Formular aus.
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin und senden uns
    vorab das ausgefüllte Formular zu, damit die entsprechenden Zugänge freigegeben werden können.
Download PDF: Auftrag zur Freigabe von Daten für Berater
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