Die 170 kg N Grenze für organischer Dünger je Hektar ist inzwischen "altbekannt". Neu ist allerdings, dass Flächen mit Auflagen sogenannter Restriktionen berücksichtigt werden müssen. Wenn man z.B. Flächen hat, die durch Auflagen beispielsweise nur mit 100 kg N je Hektar gedüngt werden dürfen, so kann die Betriebsobergrenze für die im Betrieb durchschnittlich ausgebrachten Wirtschaftsdünger von 170 kg N rechnerisch auf bspw. 168 kg N ausfallen.