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Düngebedarfsermittlung
Wer muss eine Bedarfsermittlung haben?
Alle Betriebe, deren N-Anfall aus eigener Tierhaltung über 750 kg N liegt
Alle Betriebe die Wirtschaftsdünger aufnehmen
Alle Betriebe die auf einer Fläche mehr als 50 kg N oder 30 kg P düngen
Wann muss die Bedarfsermittlung vorliegen?
Vor der ersten aktiven Düngung muss eine Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphor vorliegen
EA Energie + Agrar
Inh. Frank Polei
Bahnhofsgang 1
26655 Westerstede
Tel.: 04488-520 519-9
Fax.: 04488-520 519-8
E-Mail:
polei@energieundagrar.de
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